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BGH, 01.02.1989 - VIII ZB 2/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verpflichtung des Rechtsanwalts zur Fristenkontrolle anhand des persönlichen Terminbuchs - Übertragung der Fristenkontrolle - Organisationsverschulden und Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 31.01.1979 - IV ZB 44/78
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist - …
Auszug aus BGH, 01.02.1989 - VIII ZB 2/89
Wegen der Kosten der Wiedereinsetzung wird auf § 238 Abs. 4 ZPO verwiesen (zur Behandlung der Kosten der erfolgreichen Beschwerde vgl. BGH, Beschluß vom 31. Januar 1979 - IV ZB 44/78, VersR 1979, 443). - BGH, 09.07.1986 - VIII ZB 22/86
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumen der Berufungsbegründungsfrist …
Auszug aus BGH, 01.02.1989 - VIII ZB 2/89
Hierbei ist im rechtlichen Ansatz zutreffend, daß zur Angabe der die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen (§ 236 ZPO) die genaue Darlegung aller zwischen dem Beginn und dem Ende der versäumten Frist liegenden Umstände gehört, die für die Frage bedeutsam sind, wie und durch wessen Verschulden es zu der Fristversäumnis gekommen ist (vgl. Senatsbeschluß vom 9. Juli 1986 - VIII ZB 22/86, VersR 1987, 49). - BGH, 11.07.1985 - VII ZB 7/85
Unzulässigkeit der Berufung wegen Versäumung der Berufungsfrist - Anforderungen …
Auszug aus BGH, 01.02.1989 - VIII ZB 2/89
Es handelt sich um einen anderen Sachverhalt als in dem Fall, der dem Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 11. Juli 1985 - VII ZB 7/85 zugrunde lag (VersR 1985, 992). - BGH, 20.11.1980 - IVa ZB 12/80
Organisationsverschulden eines Rechtsanwalts bei der Kontrolle von …
Auszug aus BGH, 01.02.1989 - VIII ZB 2/89
Die dabei verwirklichte Gefahr ist jedoch so fernliegend (anders als bei Überschneidungen in der Fristenbuchführung, vgl. BGH, Beschluß vom 20. November 1980 - IVa ZB 12/80, VersR 1981, 276, 277), daß sie auch bei den strengen, an die Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts zu stellenden Anforderungen der Verwendung eines zweiten Kalenders neben dem vollständig geführten Fristenkalender nicht entgegensteht, die gute Gründe - etwa für die Terminplanung des Rechtsanwalts - haben kann. - BGH, 20.09.1965 - VIII ZR 9/65
Auszug aus BGH, 01.02.1989 - VIII ZB 2/89
Eine entsprechende Verpflichtung bestand hier (auch) im Hinblick auf den zusätzlich geführten Kalender nicht (vgl. Senatsurteil vom 20. September 1965 - VIII ZR 9/65, VersR 1965, 1151); die Fristenkontrolle war - wie schon ausgeführt - in zulässiger Weise auf Frau K. übertragen worden.